Bei Privatpatienten werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen gemäß den Versicherungsbedingungen größtenteils problemlos übernommen.
Kassenpatienten unter 18 Jahren bekommen gemäß dem sog. KIG-Schema die kieferorthopädische Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, werden Ihnen ggf. angeboten und privat in Rechnung gestellt.
Kassenpatienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bekommen leider keinen Zuschuss mehr von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten einer Zahnspange für Erwachsene werden lediglich bei starken Fehlstellungen, die einen zusätzlichen kieferchirurgischen Eingriff erfordern, komplett übernommen.
Um die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung realistisch abschätzen zu können, bieten wir einen interaktiven Selbsttest an. Durch das Abfragen der wesentlichen Einflussfaktoren wie beispielsweise das Alter bei Behandlungsbeginn und die Versicherungsart, kann die Kostenerstattung schnell und benutzerfreundlich entschlüsselt werden.